1.1 Stadtgründung:

Die Stadtrechte für Rhoden gehen auf eine Urkunde des Jahres 1244 zurück, die der damalige Graf Adolf zu Waldeck unterzeichnet hat.
Dieser Akt ist symbolisch dargestellt.
Der Graf überreicht dem Rhoder Bürgermeister die Urkunde zur Verleihung der Stadtrechte.
Historischer Sachverhalt:
Graf Adolf unterzeichnet in der Burg Rhoden unter Zeugen eine Urkunde und nennt Rhoden „oppidum meum“, also „meine Stadt“!
Diese Urkunde ist Grundlage für die Stadtrechte von Rhoden

1.2 Eine Ratssitzung der Stadt Rhoden:

Der Bürgermeister verkündet in der Ratssitzung die neuen Rechte der Stadt:

  • Befestigung der Stadt durch eine Mauer
  • Das Marktrecht
  • Die peinliche Gerichtsbarkeit oder das Halsgericht

Ab dem 18. Jahrhundert beschränkt sich die Rechtsprechung nur noch auf kleinere Delikte. Diese werden auf dem Platz vor dem Schloss verhandelt.
Das Tagesgefängnis befand sich im Detelsheimer Tor, das Stadtgefängnis selbst am Rhoder Tor, außerhalb der Stadtmauer.

1.3 Strafen:

Diese Frau hatte eine Ente gestohlen und musste deshalb an den Pranger, damals „Kock“ genannt.
Es wurden auch Todesstrafen verhängt.
Auf dem Quast stand der Galgen.
In der Wahl´schen Chronik ist 1674 zu lesen, dass die Frau von Johann Uffeln einige Tage vor dem Turm (Schloss) im Kasten gesessen, weil eine andere Frau gesehen hat, wie sie am Hundepfuhl eine Ente geklaut hat.
Aus dem Jahr 1676 wird berichtet, dass am 13. Juli die Leineweber vor dem Quast einen dreieckigen Galgen aufrichten mussten.